Stellenausschreibung: Sachbearbeiter*in (m/w/d) für die Gemeindewerke Windeck
Die Gemeinde Windeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Gemeindewerke Windeck eine*n
Sachbearbeiter*in (m/w/d)
in Vollzeit (39 Wochenstunden).
Die Gemeinde Windeck liegt im östlichen Rhein-Sieg-Kreis und hat rund 19.000 Einwohner.
Der Tätigkeitsbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser inkl. Genehmigung oder Ablehnung (inkl. Anhörungsverfahren), Bearbeitung von Klageverfahren
- Anordnung und Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges für Schmutz- und Niederschlagswasser (inkl. Anhörungsverfahren), Bearbeitung von Klageverfahren
- Festsetzung von Kostenersatz für die Herstellung und Unterhaltung von Wasserhausanschlüssen und ggfls. Anschlüssen an die Kanalisation (inkl. Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren); Rechnungsprüfung inkl. Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, insbesondere bei der Herstellung und Unterhaltung von Wasserhausanschlüssen
- Mitwirkung und Erarbeitung von Satzungsänderungen im Bereich der Ver- und Entsorgung (Entwässerungssatzung, Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, Wasserversorgungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung)
- Beitragswesen, hier insbesondere Festsetzung von Beiträgen und Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Erschließungsauskünfte
- Gebührenwesen, hier insbesondere die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren, Beratung und Anweisung der Mitarbeiter/innen des Gebührenwesens und Bearbeitung von bedeutsamen bzw. rechtlich schwierigen Fällen
Eine Änderung oder Ergänzung der Aufgabenzuweisung bleibt vorbehalten.
Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in (Verwaltungs-lehrgang II) bzw. vergleichbare Beamtenausbildung (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt)
- Freundliches und sicheres Auftreten
- Hohe Flexibilität
- Gutes Kommunikationsvermögen in Wort und Schrift
- Teamfähigkeit, Fortbildungsbereitschaft und selbständiges Arbeiten
- Schnelle Auffassungsgabe und Verantwortungsbewusstsein
- Umfassende EDV-Kenntnisse
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die alternativ auch im Rahmen eines Jobsharings besetzt werden kann. Die Vergütung erfolgt, unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen und den Vorschriften der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), bis zu Entgeltgruppe 9c bzw. vergleichbare Beamtenbesoldung.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Betriebsleiterin Heike Hamann, Tel.: 02292/9114044 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
Neben den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes bieten wir eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, gewährleisten als Mitglied der Zusatzversorgungskasse eine zusätzliche Altersversorgung (bei Tarifbeschäftigten), bieten die Möglichkeit der Abnahme eines Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sowie des mobilen Arbeitens und die Teilnahme an einer Entgeltumwandlung zwecks Fahrradleasing.
Haben Sie Interesse an spannenden und abwechslungsreichen Aufgaben in einem aufgeschlossenen Team?
Dann senden Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, vorzugsweise per Mail, an
Gemeinde Windeck
Personalverwaltung
Rathausstr. 12, 51570 Windeck
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Zutrittsmöglichkeiten Gemeindewerke
Ab sofort werden die Zutrittsmöglichkeiten zu den Rathausgebäuden angepasst. Donnerstag wird der Servicetag der Gemeinde Windeck – ohne Anmeldung/Termin können Bürgerinnen und Bürger ihre Belange im Rathaus erledigen.
Nach den guten Erfahrungen mit Terminvereinbarungen, behalten wir diese montags bis mittwochs und freitags bei, um Wartezeiten zu verhindern.
Es werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten, die aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.