Hierbei handelt es sich lediglich um kurze Hinweise und Erläuterungen. Bei detaillierten und/ oder konkreten Fragen/ Anliegen wenden Sie sich bitte unmittelbar telefonisch oder schriftlich an die Gemeindewerke Windeck und/oder an den jeweiligen Versorger bzw. technischen Betreiber. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier.
Wer versorgt mich mit Trinkwasser?
Einen Gesamtplan der Wasserversorger finden Sie hier. Die jeweiligen Kontaktdaten können Sie hier einsehen.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen im Bereich „Trinkwasser“?
Sofern Sie von den Gemeindewerken Windeck Wasser beziehen ist für den Bereich der Gebührenabwicklung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292/91140 - 41 für Sie erreichbar.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292 - 9112-15.
Woher kommt mein Trinkwasser?
Es gibt zwei Verteilerbetriebe. Den Wahnbachtalsperrenverband und den Aggerverband. Es gibt noch zwei weitere Übergabestellen an die Stadt Waldbröl und für den Ort Mittel. Überholz und Wäldchen werden ebenfalls von den Gemeindewerken Windeck versorgt. Ein Teil von Hau hingegen von den Stadtwerken Waldbröl.
Welchen Härtegrad hat das gelieferte Trinkwasser?
Beide Verteilerbetriebe liefern einen weichen Trinkwasser-Härtegrad. Das bedeutet, das Wasser hat weniger als 1,3 Millimol Calciumcarbonat je Liter. Die konkreten Werte der Verteilerbetriebe finden Sie hier:
Was ist bei dem Betrieb von Wasch-/ Spülmaschinen zu beachten, wenn es um den Härte-Grad geht?
Bei weichem Trinkwasser ist ein sparsamer Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln zu empfehlen. Das schont Umwelt und Geldbeutel.
Kann ich das Trinkwasser bedenkenlos trinken?
Ja, Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken werden; es ist das am besten kontrollierte Lebensmittel.
Wie viel Wasser verbraucht man ungefähr täglich/monatlich/jährlich?
In der Gemeinde Windeck wird der tägliche Verbrauch einer Person auf ca. 0,1 m³ geschätzt. Im Monat sind das dann 3,1 m³/Person und jährlich entspricht das einem Verbrauch von 37,2 m³/Person.
Wie wird der jährliche Wasserverbrauch ermittelt?
Die Ermittlung des jährlichen Wasserverbrauchs erfolgt im Rahmen des Selbstableseverfahrens durch den Versand von Ablesekarten, Online-Erfassung etc.. In Einzelfällen wird der Verbrauch geschätzt.
Wann erhalte ich meinen Gebührenbescheid für den vergangenen Abrechnungszeitraum?
Den Gebührenbescheid erhalten Sie regelmäßig Ende Januar / Anfang Februar des Folgejahres.
Was kann ich tun, wenn mir mein Verbrauch zu hoch erscheint?
Man sollte prüfen, ob ein möglicher Schleichverbrauch vorhanden ist. Eventuell könnte auch ein Rohrbruch vorliegen. Trifft beides nicht zu, so sollte man seinen Zähler überprüfen lassen.
Sollte nichts davon feststellbar sein, so sollten Sie umgehend die Gemeindewerke anrufen und informieren, bevor eine Befundprüfung des Wasserzählers veranlasst wird. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Was, wenn Aussehen, Geruch oder Geschmack des Wassers nicht stimmen?
Sind Sie umgezogen, könnte es an einem Wechsel des Lieferanten liegen. Beispielsweise unterscheiden sich Quellwasser und aufbereitetes Oberflächenwasser geschmacklich.
Es könnte aber auch an schlechten oder beschädigten Hausleitungen liegen, wodurch sich Rost- oder Kupferablagerungen im Wasser finden lassen. Ggfs. sollten alle Wasserleitungen einmal gut durchgespült werden. Besteht das Problem weiterhin, wenden Sie sich bitte an die WTE Betriebsgesellschaft, mbH. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Was mache ich bei einem Wasserrohrbruch?
Zuerst sollten Sie das Wasser an Ihrem Haupthahn abstellen. Sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen, so sollten Sie umgehend den Vermieter informieren. Wenn Sie jedoch Hauseigentümer sind, alarmieren Sie den Wasserschaden-Notdienst.
Danach sollten Sie Ihre – in erster Linie leichten – Möbel und Wertgegenstände in Sicherheit bringen, damit diese keinen Wasserschaden davontragen.
Zudem dürfen Sie nicht vergessen Fotos von dem entstandenen Schaden zu schießen, da diese bei der Dokumentation und für die Erstattung der Schäden von der Versicherung bzw. bei der Antragsstellung zur Berücksichtigung von Wasserschwundmenge von großer Bedeutung sind.
Wasserhausanschluss. Was ist das und wer ist zuständig?
Der Wasserhausanschluss verbindet das Versorgungsnetz der Gemeindewerke und die Übergabestelle an die private (Ihre) Leitung, vgl. § 13 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Windeck. Die Satzung finden Sie hier.
Für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung, Trennung und Beseitigung der Hausanschlussleitungen sind die Gemeindewerke zuständig.
Anlage des/der Grundstückseigentümers/in. Wo beginnt diese und was ist zu beachten?
Die Anlage beginnt hinter dem Wasserzähler, vgl. § 15 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Windeck. Die Satzung finden Sie hier. Für die Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Bei Vermietung wäre der Mieter noch mitverantwortlich.
Hauskauf / Hausverkauf. Was ist zu tun?
Diesbezüglich finden Sie alle Informationen hier.
Wie oft werden Wasserzähler gewechselt?
Wasserzähler werden nach dem Mess- und Eichrecht im Turnus von 6 Jahren gewechselt.
In welchen Fällen bekomme ich ein Standrohr?
Ein Standrohr kann man bei der WTEB ausleihen, insbesondere bei Bauzwecken oder bei Grundstücksbauten, wenn kein Trinkwasseranschluss vorhanden ist. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Für die Befüllung von Schwimmbädern wird kein Standrohr zur Verfügung gestellt. Dies kann über den Haupthahn erfolgen.