Hierbei handelt es sich lediglich um kurze Hinweise und Erläuterungen. Bei detaillierten und/ oder konkreten Fragen/ Anliegen wenden Sie sich bitte unmittelbar telefonisch oder schriftlich an die Gemeindewerke Windeck und/oder an den jeweiligen Versorger bzw. technischen Betreiber. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier.
Was ist Abwasser?
Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Grund-, Drain- und Kühlwasser sowie sonstiges Wasser, wie z.B. wild abfließendes Wasser stellt kein Abwasser dar.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen im Bereich „Abwasser“?
Für den Bereich der Gebührenabwicklung ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292/911 40-41 für Sie erreichbar.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292 - 9112-15.
Was ist die getrennte Abwassergebühr?
Die Trennung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr.
Warum wurden die getrennten Abwassergebühren eingeführt?
Zur größeren Gerechtigkeit bei der Gebührenerhebung. Hierbei gilt das Verursacherprinzip, bspw. bei Parkflächen, Verbraucher-, Industrie- und Handelsmärkten.
Was bildet die Berechnungsgrundlage für die getrennte Abwassergebühr?
Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr ist der modifizierte Frischwassermaßstab. Für die Niederschlagswassergebühr dient als Gebührenmaßstab die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/ oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Ist die Niederschlagswassergebühr eine zusätzliche Gebühr?
Nein, die Niederschlagswassergebühr stellt keine zusätzliche Gebühr dar. Sie ist lediglich ein Teil der getrennten Abwassergebühr und ist die Gebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser, welches in die Kanalisation gelangt.
Auf meinem Grundstück haben sich Veränderungen der bebauten (bzw. überbauten) und/ oder befestigten Grundstücksflächen ergeben. Was ist zu tun?
Ergeben sich Grundstücksveränderungen, so hat der Grundstückseigentümer dies der Gemeinde innerhalb eines Monates nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen, vgl. § 11 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck. Die Satzung finden Sie hier.
Ein entsprechendes Anzeigeformular 'Niederschlagswasserflächen' können Sie sich hier herunterladen.
Niederschlagswasserbeseitigung auf dem eigenen Grundstück?
Ist möglich, wenn Sie für eine ordnungsgemäße Beseitigung und Behandlung des Niederschlagswassers sorgen.
Die grundsätzliche Regelung finden Sie im § 10 Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck. Weitere Informationen sind in der Rubrik 'Niederschlagswasser' enthalten.
Können Farbreste, Lacke, Lösungsmittel über den Abfluss entsorgt werden?
Nein, da diese Mittel nur bedingt von den Klärwerken herausgefiltert werden und sich deshalb Reste in Gewässer und ins Grundwasser verteilen.
Es handelt sich dabei um Sondermüll. Dieser ist beim örtlichen Müllentsorger abzugeben.
Lesen Sie dazu auch: „Der Kanal ist kein Abfalleimer“
Was tun bei defekten oder klappernden Schachtdeckel?
Bitte informieren Sie schnellstmöglich die WTE Betriebsgesellschaft mbH. Hierfür steht Ihnen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292 - 9112-15 gerne zur Verfügung.
Hilfe, der Kanal stinkt? Was kann ich tun?
Dies könnte mit dem Spülvorgang in der Druckentwässerungsleitung liegen oder sogar an der Wetterlage. Ein weiterer Grund dafür könnte sein, dass das Wasser im Kanal auf Grund von zu geringem Abflussverhalten zu lange „steht“. Wenden Sie sich bitte an die WTE Betriebsgesellschaft mbH. Hierfür steht Ihnen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292 - 9112-15 gerne zur Verfügung.
Sommerzeit! Muss ich Schmutzwassergebühren zahlen, wenn ich mein Schwimmbad befülle?
Ja, diese sind zu zahlen. Das Wasser aus dem Schwimmbad ist Schmutzwasser, da es sich durch den Gebrauch um „verändertes“ Wasser handelt. Da das Schwimmbadwasser durch seine Nutzung zu Schmutzwasser wird, muss es zwingend im Rahmen der Abwasserüberlassungspflicht der öffentlichen Abwasserentsorgungeinrichtung zugeführt werden. Schauen Sie sich doch auch diesen Artikel an.
Was ist die Verdunstungspauschale? Habe ich Anspruch?
Die Verdunstungspauschale kann auf Antrag für den Betrieb von Außenschwimmbecken gestellt werden. Hierfür müssen Nachweisunterlagen (bspw. Fotos, Rechnungen über das Schwimmbecken) eingereicht werden.
Den Antrag inkl. der Nachweisunterlagen richten Sie bitte an die
Gemeindewerke Windeck
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach
Selbstverständlich können Sie den Antrag zzgl. Nachweisunterlagen auch per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax 02292/911 40-49 senden.
Kann ich nicht mehr benötigte Arzneimittel über die Toilette entsorgen?
Nein, da Arzneimittel Chemikalien enthalten und diese nur im geringen Maß von Klärwerken herausgefiltert werden. Die Reste verteilen sich dann im Gewässer und gelangen ins Grundwasser.
Der einfachste und bequemste Weg, nicht mehr benötigte Medikamente zu entsorgen, sondern auch der umweltverträglichste ist die „graue Tonne“!
Hauskauf/ Hausverkauf. Was ist zu tun?
Diesbezüglich finden Sie alle Informationen hier.
Ich versorge meine Tiere mit Wasser über den Hauptwasserzähler. Was kann ich tun, um für diese Mengen keine Schmutzwassergebühren zu zahlen?
Sie haben nur Anspruch darauf, wenn Ihre Tiere von der Tierseuchenkasse erfasst sind. Ist dies der Fall, so können Sie mit den Nachweisunterlagen einen schriftlichen Antrag auf Erlass der Schmutzwassergebühren für Ihre Tiere stellen.
Den Antrag inkl. der Nachweisunterlagen richten Sie bitte an die
Gemeindewerke Windeck
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach
Selbstverständlich können Sie den Antrag zzgl. Nachweisunterlagen auch per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax 02292/911 40-49 senden.
Gartenzähler. Was ist das und ist das interessant für mich?
Unser 'Downloads' finden Sie das Merkblatt für die Verwendung und den Einbau eines Gartenwasserzählers, sowie den Antrag auf Montage eines Gartenwasserzählers.
Interessant ist der Gartenwasserzähler für Sie, wenn Sie einen (enorm) hohen Wasserverbrauch für Ihren Garten (bspw. bei der Bewässerung von Beeten) haben.
Wann erhalte ich meinen Gebührenbescheid für den vergangenen Abrechnungszeitraum?
Den Gebührenbescheid erhalten Sie regelmäßig Ende Januar / Anfang Februar des Folgejahres.