Hierbei handelt es sich lediglich um kurze Hinweise und Erläuterungen. Bei detaillierten und/ oder konkreten Fragen/ Anliegen wenden Sie sich bitte unmittelbar telefonisch oder schriftlich an die Gemeindewerke Windeck und/oder an den jeweiligen Versorger bzw. technischen Betreiber. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier.
Die in meinem Haushalt lebende Personenzahl hat sich verändert? Was kann ich tun?
Übermitteln Sie uns bitte die Veränderung der Personenzahl. Mit der gleichzeitigen Mitteilung des aktuell ausgewiesenen Wasserzählerstandes erhalten Sie eine neue Berechnung der Vorausleistungen. Hierfür steht Ihnen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292/911 40-41 gerne zur Verfügung.
Zahlungsschwierigkeiten
Bei Zahlungsschwierigkeiten ist zu empfehlen dies frühzeitig bei uns anzuzeigen, um möglicherweise eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. So würden Sie auch möglichen Mahngebühren oder sogar Vollstreckungsandrohungen- bzw. durchführungen entgehen. Nähere Informationen und Formulare finden Sie hier.
Einstellung der Wasserversorgung
Bei Nichtzahlung einer Wasserrechnung kommt es zuerst zu einer Mahnung. Wird auf diese nicht reagiert, wird mit einer Einstellung der Wasserversorgung gedroht und diese auch schließlich durchgeführt.
Kann ich die Vorausleistungen auch monatlich zahlen?
Ja, dabei ist aber zu beachten, dass die zu zahlende Vorausleistungssumme pünktlich zum Fälligkeitstermin gezahlt ist.
Wie viele Fälligkeitstermine gibt es?
Es gibt fünf Fälligkeitstermine pro Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 30.08., 30.10. jeden Kalenderjahres).
Kann ich meine Vorausleistungen auch in bar bezahlen?
Ja, dabei sollten Sie Rücksprache mit den Gemeindewerken (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 02292/911 40-41) und mit der Gemeindekasse halten.
Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Alle Informationen dazu finden Sie hier.